Allgemeine Geschäftsbedingungen von RomanFit

Willkommen bei RomanFit! Hier finden Sie wichtige Informationen zu unseren Dienstleistungen, Veranstaltungen und wie wir gemeinsam die Fitness-Reise gestalten. Diese Bedingungen regeln die Nutzung unserer Angebote.

Geltungsbereich der AGB

 

  • 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der RomanFit Fitnesslounge und ihren Mitgliedern.

  • 2 Leistungen

Der Anbieter stellt Trainingsflächen und Geräte zur Verfügung. Zusatzleistungen (z. B. Kurse, Personal Training) werden separat berechnet.

  • 3 Nutzung

Die Nutzung der Anlage ist nur Mitgliedern mit gültigem Vertrag gestattet.

  • 4 Zahlungsbedingungen

Die Beiträge werden monatlich per SEPA-Lastschrift eingezogen. Gerät das Mitglied in Zahlungsverzug, behält sich der Anbieter vor, den Zugang zu sperren.

  • 5 Vertragsdauer und Kündigung

Es gilt die im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist (monatlich kündbar).

  • 6 Haftung

Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden haftet der Anbieter nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

  • 7 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet.

  • 8 Änderungen

Änderungen der Leistungen oder Öffnungszeiten bleiben vorbehalten.

Hausordnung - Fitness Lounge

 

  1. Allgemeines
  • Bitte respektvoller Umgang miteinander.
  • Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
  1. Hygiene
  • Handtuchpflicht an allen Geräten.
  • Geräte nach Nutzung reinigen.
  1. Kleidung
  • Saubere Sportschuhe und angemessene Kleidung sind Pflicht.
  1. Geräte
  • Geräte sorgfältig behandeln.
  • Gewichte nach Nutzung zurücklegen.
  1. Sicherheit
  • Übungen nur entsprechend dem eigenen Leistungsstand durchführen.
  • Bei gesundheitlichen Problemen vorher Arzt konsultieren.
  1. Verhalten
  • Kein Alkohol- oder Drogenkonsum im Studio.
  • Rauchen ist nicht gestattet.
  1. Haftung
  • Für persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
  1. Verstöße
  • Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.